Ferienwohnungen
2-Raum-Fewo 365/003
DTV Klassifizierung
Vom Deutschen Tourismusverband klassifiziert.
DTV Klassifizierung
Vom Deutschen Tourismusverband klassifiziert.
Kurtaxe
Die Gemeinde Büsum erhebt für das gesamte Gemeindegebiet Kurabgabe. Die Kurabgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtungen in Anspruch genommen werden.
Jeder, der im Erhebungsgebiet Büsum Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt ist verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Personen anzumelden sowie die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Gästen einzuziehen und an die Gemeinde nach Rechnungslegung durch den Kur und Tourismus Service Büsum abzuführen.
Wir als Vermieter stellen den Meldeschein aus und übergeben Ihnen bei Ihrer Ankunft die » Gästekarten.
2-Raum-Fewo 365/101
DTV Klassifizierung
Vom Deutschen Tourismusverband klassifiziert.
DTV Klassifizierung
Vom Deutschen Tourismusverband klassifiziert.
Kurtaxe
Die Gemeinde Büsum erhebt für das gesamte Gemeindegebiet Kurabgabe. Die Kurabgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtungen in Anspruch genommen werden.
Jeder, der im Erhebungsgebiet Büsum Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt ist verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Personen anzumelden sowie die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Gästen einzuziehen und an die Gemeinde nach Rechnungslegung durch den Kur und Tourismus Service Büsum abzuführen.
Wir als Vermieter stellen den Meldeschein aus und übergeben Ihnen bei Ihrer Ankunft die » Gästekarten.
2-Raum-Fewo 365/102
DTV Klassifizierung
Vom Deutschen Tourismusverband klassifiziert.
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Kurtaxe
Die Gemeinde Büsum erhebt für das gesamte Gemeindegebiet Kurabgabe. Die Kurabgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtungen in Anspruch genommen werden.
Jeder, der im Erhebungsgebiet Büsum Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt ist verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Personen anzumelden sowie die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Gästen einzuziehen und an die Gemeinde nach Rechnungslegung durch den Kur und Tourismus Service Büsum abzuführen.
Wir als Vermieter stellen den Meldeschein aus und übergeben Ihnen bei Ihrer Ankunft die » Gästekarten.